Der Gerichtsvollzieher kann bei der Organisation eines Gewinnspiels oder Wettbewerbs im Rahmen einer Werbeaktion mitwirken.
Da das Gesetz vom 30. Juli 2002 zur Regelung bestimmter Geschäftspraktiken, das …… sanktionierte, aufgehoben wurde, ist es nicht mehr zwingend erforderlich, die Regeln jedes Gewinnspiels oder Wettbewerbs bei einem Gerichtsvollzieher zu hinterlegen.
Dennoch wird dringend empfohlen, dies zu tun. Der Gerichtsvollzieher prüft die Rechtmäßigkeit des Wettbewerbs und hilft vor allem, Missverständnisse zu vermeiden, die der Wettbewerb hervorrufen könnte und die dem Veranstalter letztendlich mehr schaden könnten, als ihm die Vorteile einer Werbeaktion bei seinen Kunden zu bringen.
Der Gerichtsvollzieher gewährleistet somit die Konformität (insbesondere mit den neuen DSGVO-Regeln) und die Fairness der Spielregeln, von der Hinterlegung und Registrierung der Regeln bis zum Ende des Wettbewerbs.
Hinterlegung der Regeln
Der Gerichtsvollzieher prüft, ob Ihre Regeln Folgendes enthalten:
- die obligatorischen Angaben: Beginn und Ende des Spiels,
- die genaue und präzise Identität der Veranstalter,
- die Bestimmung der teilnahmeberechtigten Personen und die Art der Teilnahme,
- die Angabe der Preise, ihres Wertes,
- die Modalitäten zur Ermittlung der Gewinner: Jury, Verlosung, Zusatzfragen,…
Der Gerichtsvollzieher, der die Überprüfungen vorgenommen hat, erstellt ein Feststellungsprotokoll der Hinterlegung.
Verlosung
Der Gerichtsvollzieher kann die Kontrolle der Abläufe während des gesamten Verlaufs des Spiels gewährleisten, um dessen Konformität mit den hinterlegten Regeln zu gewährleisten.
Um die Gewinner zu ermitteln, kann der Gerichtsvollzieher, je nach den Bestimmungen der Regeln, die Verlosung selbst durchführen oder durch seine Anwesenheit die Ordnungsmäßigkeit derselben bestätigen.