Der Status als Amtsinhaber, den der Gerichtsvollzieher besitzt, hat wichtige Konsequenzen für die Schritte, die er auf Ihre Anfrage hin unternimmt, auch im Bereich der Befundaufnahme.
Der Status als Amtsinhaber, den der Gerichtsvollzieher besitzt, hat wichtige Konsequenzen für die Schritte, die er auf Ihre Anfrage hin unternimmt, auch im Bereich der Befundaufnahme.
Der Gerichtsvollzieher wird in seinem Protokoll die materiellen und objektiven Gegebenheiten festhalten, die er selbst vor Ort festgestellt hat.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Befundaufnahme des Gerichtsvollziehers kein ordnungsgemäß durchgeführtes Gutachten ersetzt, sondern dieses ergänzen kann.
Das so erstellte Dokument ermöglicht es, die Situation, wie sie sich zum Zeitpunkt der Anwesenheit des Gerichtsvollziehers darstellt, festzuhalten, gegebenenfalls mit unterstützenden Fotografien.
Das Befundprotokoll wird registriert, wodurch es ein sicheres Datum erhält.
Die folgenden Beispiele für Einsätze im Bereich der Befundaufnahme stammen aus unserer eigenen Erfahrung:
- Wasserschäden, Bauschäden, Feststellungen im Rahmen eines Versicherungsstreits (Kaminbrand, Fahrzeugbrand, …)
- Nachbarschaftsstörungen
- Verletzung des Eigentumsrechts (Zaun, Grenzziehung, Grundstücksstreitigkeiten,…)
- Übergabeprotokolle bei Ein- und Auszug,
- Inventar der Möbel im Falle von Trennung, Schenkung, Erbschaft,
- Ausführung von Arbeiten, Baustellenaufgabe, Aushang der Baugenehmigung,
- Zustand der öffentlichen Wege und Fassaden vor Baubeginn,
- Befundaufnahme bezüglich Inhalt und Häufigkeit empfangener SMS,
usw. …
Wir können ebenfalls Befundaufnahmen mithilfe einer Drohne auf Ihrem Grundstück durchführen.