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Die Baugenehmigung

Wird ein Antrag auf Baugenehmigung vom Bürgermeister genehmigt, stellt dieser ein ZERTIFIKAT aus, das bescheinigt, dass der zukünftige Bau genehmigt wurde.

Dieses Zertifikat muss sichtbar und lesbar am Bauort ausgehängt werden.

Artikel 37 des Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Raumplanung und Stadtentwicklung sieht vor, dass die Frist für Rechtsmittel vor den Verwaltungsgerichten drei Tage nach dem Datum des Aushangs der besagten Zertifikate zu laufen beginnt.

Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Datum und Konformität des Aushangs des Zertifikats durch einen Gerichtsvollzieher feststellen zu lassen.

Das vom Gerichtsvollzieher erstellte Protokoll verleiht Ihrem Aushang ein sicheres Datum und erspart Ihnen unnötige oder sogar missbräuchliche Rechtsmittel.