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Der außergerichtliche Forderungseinzug

Ihre eigenen gütlichen Mahnungen blieben erfolglos, Ihr Schuldner macht immer wieder Versprechungen, die er nie einhält.
Stellen Sie unsere Erfahrung in Ihren Dienst.
Überlassen Sie uns Ihre unbezahlten Forderungen!

Ihre eigenen gütlichen Mahnungen blieben erfolglos, Ihr Schuldner macht immer wieder Versprechungen, die er nie einhält.

Es ist an der Zeit, sich an einen Gerichtsvollzieher zu wenden, der die erforderlichen Maßnahmen einleiten wird, sobald die normalen Zahlungsfristen abgelaufen sind.

Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Nichterfüllung seiner Verpflichtung durch Ihren Schuldner zwar auf hartnäckigen Widerstand, aber auch auf eine tatsächliche Insolvenz zurückzuführen sein kann.

Die Rolle des Gerichtsvollziehers im Allgemeinen und unsere Erfahrung im Besonderen ermöglichen Ihnen Folgendes:

  • ein klassischer Forderungseinzug mit der Erstellung des Antrags auf Erlass eines Zahlungsbefehls, der Beantragung des Vollstreckungstitels und der anschließenden Durchführung der Zwangsvollstreckung, gegebenenfalls mit der Anordnung von Arresten.
  • der Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens im Falle einer offensichtlichen Insolvenz Ihres Schuldners, um Kosten zu vermeiden, die sich als uneinbringlich erweisen würden.