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Die Zustellung von Verfahrensakten

Die Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist es dann, ein Schriftstück in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, gegebenenfalls mit Zustellungsbescheinigung, an seinen Empfänger zuzustellen, damit dieser von dem Schriftstück Kenntnis nehmen kann.

Das Tätigwerden des Gerichtsvollziehers ist für gerichtliche Akte gesetzlich vorgeschrieben; für außergerichtliche Akte ist es fakultativ, aber empfohlen.

Zur Klarstellung: Unter gerichtlichen Akten versteht man die Handlungen, die während eines Gerichtsverfahrens vorgenommen werden:
Dazu gehören die Klageerhebungsakte wie die Ladung und Klageschrift, die während eines Rechtsstreits zugestellten Akte, aber auch, am Ende des Verfahrens, die Zustellung der ergangenen Entscheidung.

Die Wirkungen der Zustellung:

• die Zustellung lässt bestimmte Fristen laufen (Rechtsmittel, Verfahrenshandlungen, Zinsen, Kündigungsfristen),
• sie verleiht den Akten ein sicheres Datum und einen sicheren Inhalt,
• sie schafft Gewissheit über den Wohnsitz des Empfängers.